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US-Gericht zwingt Tabakkonzerne zu Richtigstellungen

23. Dezember 2013Unkategorisiert

US-Gericht zwingt Tabakkonzerne zu Richtigstellungen

Ein US-Gericht im Bundesstaat Columbia hat am 27. November dieses Jahres die großen Tabakfirmen dazu verurteilt Richtigstellungen in Form von Anzeigen in Fernsehen, Internet und Printmedien zu veröffentlichen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tabakkonzerne mit falschen und irreführenden Aussagen die Öffentlichkeit jahrzehntelang bewusst getäuscht haben.

Konkret führt der Richterspruch fünf verschiedene Informationstexte auf, welche die Tabakfirmen in verschiedenen Medien schalten sollen. Dies betrifft Richtigstellungen zu den Themen:

•     gesundheitsschädliche Effekte des Rauchens,
•     die Suchtgefahr von Nikotin und Rauchen,
•     das Fehlen von signifikanten positiven Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Wahl von Zigaretten mit der Bezeichnung „teerarm“, „light“, „ultra“, „mild“ und „natürlich“,
•     die  Manipulation  des Zigaretten-Designs  und Komposition um optimale Nikotinversorgung zu gewährleisten
•     die gesundheitsschädlichen Effekte des Passivrauchens.
Dem Urteil der Bundesrichterin Gladys Kessler sind die zu publizierten Texte bereits beigefügt in denen es etwa heißt: „jedes Jahr sterben mehr Menschen an den Folgen des Rauchens als an Mord, AIDS, Selbstmord, Drogen, Autounfällen und Alkohol zusammen.“

Das Urteil ist eine von vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen der US-Regierung und den Tabakkonzernen. Die genauen Auflagen, wie die Anzeigen qualitativ und quantitativ geschaltet werden müssen sind noch unklar. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts und eventuelle Rechtsmittel seitens der Tabakindustrie können also noch Monate bis Jahre vergehen.

Quelle: BdP – Pneumolgen-Telegramm

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